Auszug aus den Potsdamer Bestimmungen von 1945.

Die Gebietsabtretungen sollten nur bis zur endgültigen Regelung durch einen Friedensvertrag gelten. Der Friedensvertrag ist bis heute nicht abgeschlossen worden.

 

I

Bericht über die Drei-Mächte-Konferenz von Potsdam

 

.

 

VI.
Stadt Königsberg und das angrenzende Gebiet

 

Die Konferenz prüfte einen Vorschlag der sowjetischen Regierung, daß bis zur endgültigen Entscheidung der territorialen Fragen bei der Friedensregelung der an die Ostsee grenzende Abschnitt der Westgrenze der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken von einem Punkt an der Ostküste der Danziger Bucht nach Osten nördlich von Braunsberg-Goldap bis zum Schnittpunkt der Grenzen Litauens, der Polnischen Republik und Ostpreußen verlaufen soll.

IX.
Polen

In Übereinstimmung mit der auf der Konferenz von Jalta erzielten Vereinbarung über Polen haben die drei Regierungschefs die Polnische Provisorische Regierung der Nationalen Einheit um ihre Auffassung betreffend den Gebietszuwachs im Norden und Westen ersucht, den Polen erhalten soll. Der Präsident des Polnischen Nationalrats und Mitglieder der Polnischen Provisorischen Regierung der Nationalen Einheit wurden auf der Konferenz empfangen und legten ihre Ansichten in vollem Umfang dar. Die drei Regierungschefs bekräftigten ihre Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedensregelung zurückgestellt werden soll.

Die drei Regierungschefs kommen überein, daß bis zur endgültigen Bestimmung der Westgrenze Polens die früheren deutschen Gebiete östlich einer Linie, die von der Ostsee unmittelbar westlich von Swindemünde und von dort die Oder entlang bis zur Einmündung der westlichen Neiße und die westliche Neiße entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze verläuft, einschließlich des Teils von Ostpreußen, der im Einklang mit der auf dieser Konferenz erzielten Vereinbarung nicht der Verwaltung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken unterstellt wird, und einschließlich des Gebiets der früheren Freien Stadt Danzig der Verwaltung des polnischen Staates unterstellt werden und insofern nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen.

XIII.
Geordnete Umsiedlung deutscher Bevölkerung

Nachdem die drei Regierungen die Frage nach allen Gesichtspunkten geprüft haben, erkennen sie an, daß die Umsiedlung der deutschen Bevölkerung oder Teile derselben, die in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn zurückgeblieben sind, nach Deutschland durchgeführt werden muß. Sie sind sich darin einig, daß Umsiedlungen, die stattfanden, in geordneter und humaner Weise erfolgen sollen.

 

Gebilligt:

I. V. Stalin

Harry S. Truman

C. R. Attlee

Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Seminarmaterial zur Deutschen Frage - Gesamtdeutsches Institut: Deutschland 1945, Vereinbarungen der Siegermächte. Bonn7 1990, S. 12 - 17

zurück zur Startseite

weiter