Stellungnahme der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Vertreibung

 

Im Jahre 1965 verfaßte die EKD  unter dem Vorsitz von Prof. D. Dr. Ludwig Raiser, Tübingen, eine Denkschrift für die Vertriebenen:

 Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn, Eine evangelische Denkschrift,

Verlag des Amtsblattes der Evangelischen Kirche in Deutschland, Hannover, 1965.

 

Die theologischen  Kernaussagen der Denkschrift lauten wie folgt:

Vom Unrecht der Vertreibung kann aber nicht gesprochen werden, ohne daß die Frage nach der Schuld gestellt wird. Im Namen des deutschen Volkes wurde der Zweite Weltkrieg ausgelöst und in viele Länder getragen. Seine ganze Zerstörungsgewalt hat sich schließlich gegen den Urheber selbst gekehrt. Die Vertreibung der deutschen Ostbevölkerung und das Schicksal der deutschen Ostgebiete ist ein Teil des schweren Unglücks, das das deutsche Volk schuldhaft über sich selbst und andere Völker gebracht hat. (S. 40)

 

Auf diesem Hintergrund (es war vorher von der Barmherzigkeit Jesu die Rede) muß aber auch von dem Zusammenhang zwischen dem Gericht Gottes und der menschlichen Sünde die Rede sein. ....wo Gott in dieser Weise in das Leben des einzelnen und eines ganzen Volkes eingreift, müssen wir vor seinem Zorn und vor der Schuldverstrickung der Menschen erschrecken. Die Frage nach der Schuld kann aus  der Geschichte nicht herausgenommen werden. ( S. 15)

 

...daß nur das Ja zum Gericht Gottes den Weg zu neuen Aufgaben frei  macht, daß dieses Ja aber zusammen mit den Vertriebenen von der Gesamtheit des Volkes  in der Solidarität einer einzigen großen Schuld- und  Haftungsgemeinschaft gesprochen werden muß. ( S. 17)

 

Die   EKD hat sich  in ihrer Denkschrift 'politisch korrekt' geäußert, zugleich aber hat sie die Grundlagen  ihres Bekenntnisses verlassen:

Nach christlichem Verständnis können einzelne Menschen schuldig werden, nicht aber Völker.

Die 'Frohe Botschaft' des Gottessohnes lautet: Der himmlische Vater straft nicht, sondern er vergibt.

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